Änderungen für den Hausbau 2009 – Wärmegesetz und Energieeinsparverordnung
Am 1. Januar 2009 ist bundesweit das neue Wärmegesetz in Kraft getreten. Der vollständige Titel lautet: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG). Die Regelungen gelten zusätzlich bzw. parallel zu den jeweils gültigen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Für Bauherren von Neubauten sowie von größeren Modernisierungen bzw. Anbauten heißt das, dass sie die notwendige Wärme für Heizung und Warmwasser teilweise durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen sicher stellen müssen oder aber Ersatzmaßnahmen wie eine stärkere Dämmung durchzuführen haben.
Das Jahr 2009 wird darüber hinaus auch deutliche Veränderungen bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit sich bringen. Vorraussetzung für die geplante Verschärfung der EnEV ist das Änderungsgesetz zum EnEG. Letzteres wird voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten und die Novellierung der EnEV dann wahrscheinlich ab dem Sommer 2009 wirksam werden.
Für die Zukunft sind mit der EnEV 2012 bereits die weiteren Entwicklungsschritte weitgehend festgelegt. Experten stellen in diesem Zusammenhang nüchtern fest, dass „die unter den deutlich verschärften Standards des Jahres 2009 erbauten Häuser aus Sicht der EnEV 2012 wie Energieschleudern“ erscheinen werden.
Bauherren bzw. Bauinteressenten, die erst in der zweiten Jahreshälfte 2009 ihren Bauantrag einreichen wollen, sollten berücksichtigen, dass sie dann nochmals verschärftere Bestimmungen vorfinden werden.
Weitere Informationen siehe: www.enev-online.de

